2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn, Sachlicher Teilbereich Windkraft

Vorbemerkung

Die Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn verfügen über einen rechtskräftigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen in der Fassung vom 04.12.2003, ergänzt am 08.04.2004 und 28.10.2005. Eine 1. Änderung wurde begonnen, aber nicht abgeschlossen.

In der Fortschreibung des Regionalplans (12. Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 13. Dezember 2016, Kap B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windkraftnutzung“) wurde mit dem Inkrafttreten am 23. Dezember 2016 innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gemeinsamen Flächennutzungsplanes ein Vorranggebiet (WK 14) sowie ein Vorbehaltsgebiet (WK 31) nordwestlich von Greußenheim aufgenommen, ein Vorranggebiet am „Ameisenberg“ in der Gemeinde Greußenheim gestrichen und das Vorranggebiet WK 18 an der nördlichen Gemeindegrenze zu Leinach in der Gemeinde Hettstadt in der Flächenausdehnung reduziert.

Die in Regionalplänen nach Art. 21 BayLplG festgelegten Ziele sind verbindliche Vorgaben für die gemeindliche Bauleitplanung, für die eine Anpassungspflicht der örtlichen Bauleitplanung besteht, die mit dieser 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans vorgenommen wird.

 

Sachverhalt

Ziel und Zweck der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen ist es deshalb, die im Zuge der 12. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region 2 Würzburg für den Geltungsbereich des Gemeinsamen Flächennutzungsplans, nämlich

  • die Aufnahme der Fläche eines Vorranggebietes für Windkraft nordwestlich von Greußenheim (WK 14) sowie eines Vorbehaltsgebietes für Windkraft nordwestlich von Greußenheim (WK 31) in die Bauleitplanung zu übernehmen und – unter Berücksichtigung kleinräumiger örtlicher Anpassungen - als „Flächen für die Konzentration von Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB einschl. notwendiger Nebenanlagen“ (nachfolgend verkürzt als „Sondergebiet Windkraft“ bezeichnet) darzustellen (Teilbereich 3) sowie
  • die im gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen dargestellte Fläche am „Ameisenberg“ in der Gemeinde Greußenheim zu streichen, da sie nicht mehr im Regionalplanentwurf enthalten ist (Teilbereich 1) und wieder als „Fläche für Landwirtschaft“ darzustellen sowie
  • die im gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen dargestellte Fläche an der nördlichen Gemeindegrenze zu Leinach in der Gemeinde Hettstadt auf die im Regionalplan als Vorranggebiet für Windkraft südwestlich Leinach (WK 18) dargestellte Fläche zu reduzieren (Teilbereich 2).

Ziel ist die Anpassung der Darstellungen des gemeinsamen Flächennutzungsplans an die Flächendarstellungen der 12. Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 13. Dezember 2016, Kap. B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windkraftnutzung“), um auch die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Windkraft in dem Teilbereich 3 des Änderungsbereichs des Flächennutzungsplans durch die Gemeinde Greußenheim zu schaffen.

Für diese Anpassungen ist eine Änderung des gültigen Gemeinsamen Flächennutzungsplans erforderlich, um die mit dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan verbundene Konzentrations- und Ausschlusswirkung nur für die Änderungsflächen anzupassen bzw. aufzuheben.

 

(APRIL 2024)
Bekanntmachung zur Genehmigung durch Genehmigungsfiktion nach § 6 Absatz 4 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

(SEPTEMBER 2022)

Amtliche Bekanntmachung Auslegung Entwurf 2. Änderung gemeinsamer FNP

2. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung mit Umweltbericht

2. Änderung gemeinsamer FNP Windkraft

 

(FEBRUAR 2022)

Bekanntmachung Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB/2. Änderung FNP

2. Änderung Flächennutzungsplan - Begründung mit Umweltbericht

2. Änderung Gemeinsamer FNP Windkraft

 

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

FNP Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren.pdf

 

 

Aufstellung Bebauungsplan Sondergebiet "Waldbrunn Ost" und 4. Änderung Flächennutzungsplan

 

Nachfolgend können Sie sich die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren zur Ausweisung eines Sondergebietes auf Teilflächen der Grundstücke mit der Fl.-Nr. 1649, 1650, 1651, 1667, im Anschluss an das bestehende Wohngebiet nördlich der WÜ12 am Ortsausgang Richtung Eisingen, herunterladen. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Waldbrunn gerne zur Verfügung.

 

Ansprechpartnerin:

 

Frau Orth, Telefon: 09306/9858-16
Mail: tanja.orth(at)waldbrunn.bayern.de

 

Inkraftgetretener Bebauungsplan SO „Waldbrunn Ost“, wirksam gewordenen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waldbrunn

Bebauungsplan SO Waldbrunn Ost mit integrierter Grünordnung.pdf

Begründung Bebauungsplan SO Waldbrunn Ost.pdf

Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan SO Waldbrunn Ost 4. Änderung Flaechennutzungsplan.pdf

Begründung 4. Änderung Flächennutzungsplan.pdf

Zusammenfassende Erklärung zur 4. Änderung Flächennutzungsplan

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Waldbrunn

 

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

BPL Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren.pdf

FNP Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren.pdf

 

 

Aufstellung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Forst II" und 3. Änderung Flächennutzungsplan

Nachfolgend können Sie sich die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren zur Ausweisung eines Gewerbegebietes auf den Grundstücken mit der Fl.-Nr. 2476, 2477, 2478, 2479, 2476/2, 2476/12 im Anschluss an das bestehende Gewerbergebiet entlang der Röntgenstraße in Richtung Westen herunterladen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Waldbrunn gerne zur Verfügung.

 

Ansprechpartner:

 

Frau Orth, Telefon: 09306/9858-16
Mail: tanja.orth(at)waldbrunn.bayern.de

 

Inkraftgetretener Bebauungsplan GE "Am Forst II", wirksam gewordene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bebauungsplan GE Am Forst II mit integrierter Grünordnung.pdf

Begründung Bebauungsplan GE Am Forst II.pdf

3. Änderung Flächennutzungsplan.pdf

Begründung 3. Änderung Flächennutzungsplan.pdf

 

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

BPL Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren.pdf

FNP Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren.pdf

 

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